Echtheit & geistiges Eigentum
Wie überprüft VESTRA die Echtheit von Produkten?
Verkäufer müssen beim Einstellen von Angeboten Echtheitsnachweise und Nachweise über ihre Verkaufsberechtigung vorlegen. Verifizierte Angebote werden entsprechend gekennzeichnet. Käufer können Dokumentation jederzeit anfordern. Nach Erhalt der Waren können Käufer einen IP-/Fälschungsstreit eröffnen, wenn Artikel verdächtig erscheinen.
Was passiert, wenn jemand gefälschte Waren anbietet?
Bestätigte Fälschungen führen zur sofortigen Entfernung des Angebots, zur Sperrung des Verkäufers, zu einer durchgesetzten Rückerstattung an den Käufer sowie zur Meldung an den Rechteinhaber und/oder die Behörden. Es gilt Null-Toleranz.
Wie melde ich ein rechtsverletztendes oder gefälschtes Angebot?
Senden Sie eine E-Mail an ip@vestrasales.com mit: dem Recht, auf das Sie sich stützen (z. B. Markenregisternummer) und dem Eigentumsnachweis; der genauen URL des betreffenden Angebots; der Begründung der Rechtsverletzung; einer gutgläubigen Erklärung sowie Ihren Kontaktdaten. Wir bestätigen alle Meldungen und prüfen diese innerhalb von 2 Werktagen.
Sind Graumarktware oder Parallelimporte erlaubt?
Nur wenn der Verkäufer die EEA-Markenerschöpfung nachweisen kann (d. h. die Waren wurden erstmals vom Rechteinhaber oder mit dessen Zustimmung im EEA-Markt in Verkehr gebracht). Verkäufer müssen diesen Nachweis auf Anfrage erbringen. Nicht verifizierte Graumarktware gilt als verbotener Artikel.
Ich bin Markeninhaber — wie schütze ich mein geistiges Eigentum auf VESTRA?
Kontaktieren Sie ip@vestrasales.com, um sich als Trusted Rights Holder zu registrieren. Sie erhalten einen dedizierten Melde- und Takedown-Kanal. Wir implementieren zudem angemessene Stay-down-Maßnahmen für bestätigte Rechtsverletzungen, um eine Wiedereinstellung zu verhindern. Missbräuchliche Meldungen, die auf legitime Verkäufer abzielen, können zur Einschränkung Ihres Kanalzugangs führen.