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Rechtliches & Richtlinien

Transparenz von Grund auf. Diese Dokumente regeln die Nutzung von VESTRA.

Verkäufervereinbarung

Zuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026 · Bitte lassen Sie diese Dokumente von einem US- und EU-Anwalt prüfen, bevor Sie sich darauf verlassen

Zwischen acerasoft LLC und dem registrierten gewerblichen Verkäufer. Gültig ab: 26. Juni 2026.

1. Verifizierung

Stellen Sie die Gewerbeanmeldung, Steuer-/USt-IdNr. und die Identität der wirtschaftlich Berechtigten bereit und halten Sie diese aktuell.

2. Verkäufer im Rechtssinne

Der Verkäufer ist der rechtliche Verkäufer seiner Waren und allein verantwortlich für Konformität, Sicherheit, Lieferung, Gewährleistungen und Steuern. VESTRA ist ausschließlich Vermittler und nicht Vertragspartei des Verkaufs.

3. Echtheit & Verkaufsberechtigung

Für jeden Artikel sichert der Verkäufer zu, dass die Waren echt sind und dass er berechtigt/befugt ist, sie zu verkaufen im Zielmarkt (einschließlich der markenrechtlichen Erschöpfung im EWR, soweit anwendbar), und wird auf Anfrage einen Echtheits-/Herkunftsnachweis erbringen.

4. Freistellung & Haftung

Der Verkäufer stellt acerasoft LLC von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Bußgeldern oder Kosten frei und schadlos, die aus seinen Waren, Angeboten, der Verletzung von Gewährleistungen oder einer IP-Verletzung entstehen, und haftet gegenüber Käufern für seine Waren; die Haftung von VESTRA ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

5. Melde- und Entfernungsverfahren

Der Verkäufer hält die Richtlinie zu geistigem Eigentum & Fälschungsschutz ein, reagiert auf Meldungen und akzeptiert die Entfernung von Angeboten bis zur Klärung.

6. Bestellungen, Treuhand & Auszahlungen

Gelder werden treuhänderisch verwahrt und nach Käuferbestätigung / verifizierter Lieferung freigegeben, abzüglich der Provision von VESTRA.

7. Verwarnungen & Sperrung

Fälschungen, IP-Verletzungen, wiederholte berechtigte Beschwerden oder Betrug führen zur Entfernung, zu Verwarnungen und zur Sperrung. Offensichtliche Fälschungen/Betrug können eine sofortige Sperrung zur Folge haben.

8. Warenprüfung & Mängelrüge (HGB §377)

Käufer haben die erhaltenen Waren unverzüglich nach Lieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung schriftlich zu melden. Verborgene Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche entfallen.